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Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 07/10
vom 15. Juli 2010

Open Access soll auch über das Urheberrecht gefördert werden — Nachlese zur zweiten Anhörung zum 3. Korb der Urheberrechtsnovellierung

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ begrüßt es, dass das Bundesjustizministerium die zweite Anhörung zum 3. Korb der Urheberrechtsnovellierung zu großen Teilen dem Thema Open Access gewidmet hat. Trotz einiger Bedenken von Seiten der nationalen und internationalen Verlegerverbände sprachen sich die meisten Redebeiträge für eine Berücksichtigung von Open Access auch im Urheberrecht aus. Ein entsprechendes Handeln kann jetzt vom Bundesjustizministerium erwartet werden, in erster Linie wohl durch eine Ergänzung des § 38 UrhG um ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht. Dies hatte ja schon der Bundesrat im Rahmen des Zweiten Korbs vorgeschlagen, allerdings ohne damit die damalige Bundesregierung überzeugen zu können.

Dass die Urheber ein unabdingbares (also nicht durch Vertragsverträge zu unterlaufendes) Zweitverwertungsrecht erhalten sollen, findet heute breite Zustimmung. Allerdings besteht für die Details, wie dies als Norm festzuschreiben ist, auch nach dieser Anhörung durchaus noch kein Konsens. So wurde darauf hingewiesen, dass diese Rückgewinnung der Autorenrechte zunächst mit Open Access nichts zu tun habe, es sei denn, es bestünden realistische Chancen, dass die Autoren ihre neue Freiheit dazu nutzen (oder sogar verbindlich dazu veranlasst werden), sich für eine Sekundärpublikation im Sinne von Open Access zu entscheiden.

Das Aktionsbündnis begrüßt es daher, dass das Bundesjustizministerium das Thema einer Anbietungsverpflichtung (der Autoren an ihre Institutionen) an den Anfang der Debatte setzte. Das Aktionsbündnis stellte mit aller Deutlichkeit klar, dass es selber und auch niemand aus den Wissenschaftsorganisationen eine Anbietungsverpflichtung für das Erstpublikationsrecht auch nur in Erwägung ziehe. Das Aktionsbündnis will sich auch nicht der Einschätzung der Allianzorganisationen entgegen stellen, die aus verschiedenen Gründen auch die Anbietungsverpflichtung bei der Zweitpublikation nicht für rechtlich möglich bzw. nicht für praktisch machbar halten.

Das Aktionsbündnis hält es aber weiterhin für unbedingt geboten, dass der Öffentlichkeit das Recht zum freien und möglichst zeitnahen Zugang zumindest zu dem mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierten Wissen über die Zweitverwertung zugestanden wird. Entsprechend hatte das Aktionsbündnis eine Zusatzpetition im Januar 2010 an den Deutschen Bundestag gerichtet (in Ergänzung zu der von Lars Fischer eingebrachten Petition), deren Behandlung zwar zugesagt, aber bislang noch nicht erfolgt ist.

Das Aktionsbündnis hält es für dringend geboten, dass, eventuell durch Vergaben von Gutachten, geklärt wird, a) ob eine Verpflichtung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihrer Institution ihre Werke zur Zweitpublikation anzubieten gegen die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit verstößt und b) ob es arbeitsrechtliche Möglichkeiten gibt, diese Anbietungsverpflichtung tatsächlich durchzusetzen. In der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gibt es z.B. eine solche Regelung. International gibt es genügend Beispiele sowohl für die Verpflichtung (required) als auch für die Empfehlung (requested). Allerdings ist es eine Sache, ob etwas rechtlich möglich ist, eine andere, ob dies politisch und auch wissenschaftspolitisch gewollt ist.

Unabhängig von der Klärung der Anbietungsverpflichtung schätzt das Aktionsbündnis den Weg über eine Anpassung von § 38 UrhG als richtig ein. Für die Bibliotheken erhöhen sich damit die Chancen, dass bei einem gesetzlich garantierten Zweitverwertungsrecht mehr Wissenschaftler ihre Werke zur Aufnahme in ein entsprechendes Repository anbieten werden.

Das Aktionsbündnis tritt bei der Frage der auf der Anhörung kontrovers diskutierten Embargofrist (also der Zeitspanne zwischen Erst- und Zweitpublikation) für ein Null-Embargo ein, anerkennt aber angesichts der unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Disziplinen, dass weitere Erfahrungen gesammelt werden sollen. Auf jeden Fall sollte zumindest die Textversion sofort öffentlich gemacht werden, die nach dem Reviewing vom Autor als verbindlich erklärt wurde. Ebenso sollten nicht nur Zeitschriftenpublikationen, sondern auch Beiträge in Sammelwerken und Konferenzproceedings mit berücksichtigt werden. International wird zudem die Frage der Einbeziehung von Volltexten (Büchern) in die Open-Access-Zweitverwertung diskutiert.

Das Aktionsbündnis fordert das Bundesjustizministerium auf, die mit Blick auf die internationalen Informationsmärkte weiter offenen kollisionsrechtlichen Fragen (wie weit kann ein im deutschen Urheberrecht verankertes unabdingbares Zweitverwertungsrecht international durchgesetzt werden) nicht zum Anlass zu nehmen, ganz von der Anpassung von § 38 UrhG Abstand zu nehmen.

Die Position der deutschen Autoren auch gegenüber internationalen Verlagen würde beträchtlich gestärkt, und eine entsprechende deutsche urheberrechtliche Regelung würde sicherlich große internationale Beachtung finden und ähnliche Vorhaben in anderen Ländern begünstigen. Auch auf EU-Ebene werden Umsetzungsformen für das Zweitverwertungsrecht erprobt. So wird im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU ein Pilotprojekt bei ca. 20% der Vorhaben durchgeführt, bei dem die von ihnen geförderten Autoren aufgefordert werden, ihre Publikationen nach Open-Access-Ziele öffentlich zugänglich zu machen. Mit dem OpenAIRE Projekt wird von der EU die praktische Umsetzung dieser Zielsetzung in allen europäischen Ländern gefördert.

Anschließend fordert das Aktionsbündnis das Bundesjustizministerium noch einmal auf, den Belangen von Bildung und Wissenschaft durch eine weitere und speziell darauf ausgerichtete Anhörung Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt durch den publizierten Vorschlag des Aktionsbündnisses nach einer umfassenden Wissenschaftsschranke besteht großer öffentlicher Diskussionsbedarf.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


The Coalition for Action "Copyright for Education and Research" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide information at any time from anywhere for everybody active in public education and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat), more than 365 learned societies, federations and institutions as well as more than 7,200 individuals were subscribers to this declaration. Speakers of the Coalition for Action are Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). More information on demand by: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de and sepp at physik.uni-kassel.de.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

Next Relevant Dates
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
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last changed 9 January 2015state of our news-services: 6 April 2021