Pressemitteilung 08/11
vom 17. November 2011
Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (§ 52a) durch Wissenschaftsklausel ersetzen
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hat zu einer Befragung des Bundesministeriums für Justiz zur Zukunft
des § 52a des Urheberrechtsgesetzes, dem sogenannten Wissenschaftsparagraphen, Stellung genommen und gefordert, dass endlich mit der Befristung dieses
Paragraphen Schluss sein muss. Auch wenn § 52a UrhG in seiner derzeitigen Form kaum den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft entspricht,
wäre ein Verfallsdatum, wie es von der Verlagswirtschaft gefordert wird, nicht akzeptabel und hätte katastrophale Folgen. „§ 52a”,
so schreibt der Sprecher des Aktionsbündnisses an das BMJ, „müsse so lange erhalten bleiben, bis eine umfassende Regelung im Sinne der vom
Aktionsbündnis geforderten allgemeinen Wissenschafts- und Bildungsklausel vom Bundestag verabschiedet worden ist.”
Zum Hintergrund: § 52a wurde 2003 in das Gesetz aufgenommen und sollte dazu dienen, Bildung und Wissenschaft einen zeitgemäßen Umgang mit elektronisch
publizierten Materialien zu ermöglichen — genehmigungsfrei, allerdings nicht vergütungsfrei. Dieser ursprüngliche Anspruch ist im Prozess der Beratung
und Beschlussfassung immer weiter abgeschwächt und die Bedingungen der Nutzung so restriktiv geregelt worden, dass § 52a für Bildung und Wissenschaft
noch lange nicht den technischen Möglichkeiten entsprechend und nur nach Überwindung bürokratischer Hürden nutzbar ist. Trotzdem ist gegen diesen
Paragraphen von Seiten der Wissenschaftsverlage bzw. vom Börsenverein immer wieder Sturm gelaufen worden, so dass der Bundestag sich schon damals 2003 bei der
Beschlussfassung veranlasst sah, diesen neuen Paragraphen hinsichtlich der Geltungsdauer zeitlich zu begrenzen, insgesamt dreimal, derzeit bis Ende 2012.
Deshalb sah sich das BMJ jetzt erneut veranlasst, an die von diesem Paragraphen betroffenen Akteursgruppen (Hochschulen, Schulen, Forschungseinrichtungen,
Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften) einen Fragebogen zu verschicken, durch dessen Beantwortung sich das BMJ Klarheit darüber erhofft, ob überhaupt
und wenn ja, wie lange § 52a verlängert werden soll.
Das Aktionsbündnis hat § 52a immer wieder in den Detailregelungen kritisiert, aber sich dennoch für den Erhalt einer Regelung zugunsten einer
freizügigen Nutzung von publiziertem Wissen in Bildung und Wissenschaft eingesetzt. Denn ein ersatzloser Wegfall, wie er immer wieder vom Börsenverein
des Deutschen Buchhandels gefordert wird und derzeit durch verschiedene Klagen vor Gericht erreicht werden soll, hätte katastrophale Folgen für Bildung
und Wissenschaft. Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen, weist darauf hin, dass dann „für jede öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Werks für einen bestimmt abgegrenzten Personenkreis (!) explizit die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt werden müsste. Das kann nicht sein.”
Das Aktionsbündnis hält jedoch eine Debatte um Entfristung, weitere Befristung oder Wegfall von § 52a für zu kurz gegriffen. Eine jüngst
abgeschlossene Umfrage in Bildung und Wissenschaft (mit über 2.500 Antworten: vgl. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/befragung2011-auswertung1.pdf) hatte u.a.
ergeben, dass über 90% der Antwortenden den § 52a als zu restriktiv und als ihre Arbeit behindernd eingeschätzt haben. Ebenso waren 86,3% der Befragten
der Ansicht, dass mit Änderungen der bestehenden Schrankenregelungen keine Verbesserungen für Bildung und Wissenschaft zu erwarten sind.
„In dieser Situation”, so schreibt das Aktionsbündnis an das BMJ, „könnte man sich fast der Forderung des Börsenvereins
anschließen, dass diese Norm des Urheberrechtsgesetzes wegfallen sollte. Aber nicht ersatzlos!”
Das Aktionsbündnis fordert seit langem — und unterstützt durch 86,3% der Befragten der aktuellen Umfrage — die Einführung einer allgemeinen
Bildungs- und Wissenschaftsklausel, die den nicht weiter konditionierten, genehmigungsfreien Zugang und die freie Nutzung des publizierten Wissens ermöglicht.
Über eine entsprechende Vergütung müssen sich die Träger der wissenschaftlichen Einrichtungen mit den Verlagen einigen. Mit dem gleichen Ziel,
wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, haben auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Kultusministerkonferenz jeweils entsprechende,
umfassende Regelungen angemahnt.
Da es jedoch derzeit ungewiss ist, inwieweit oder wann § 52a durch eine neue umfassende Wissenschaftsschranke ersetzt werden kann, fordert das
Aktionsbündnis, „dass die weiterhin bestehende Befristung von § 52a aufgehoben wird bzw. dass § 52a so lange erhalten bleibt, bis eine
umfassende Regelung im Sinne der vorgeschlagenen Wissenschafts- und Bildungsklausel vom Bundestag verabschiedet worden ist.”
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen
Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 371 Fachgesellschaften,
Verbände und Institutionen sowie mehr als 7250 persönliche Unterzeichner der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zusammengeschlossen.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
6. April 2021
Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020
Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018
UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017
Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017
Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017
Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017
FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017
Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016
Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
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Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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