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Coalition for Action
“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 7/06
vom 19. April 2006

Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft warnt Börsenverein vor einer Enteignungskampagne

Die von der Bundesregierung vorgesehenen, aber noch vom Parlament zu beschließenden Ausnahmen zugunsten Bildung und Wissenschaft im sog. Zweiten Korb des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sollen nach Aussagen des Justiziars des Börsenvereins, Christian Sprang, und des Vorsitzenden des Urheberrechtsauschusses, Wulf D. von Lucius (Börsenblatt 13/2006), die Verlage enteignen, weil den Bibliotheken zu weitgehende Rechte für die Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft zugestanden würden.

Das ist für sich schon eine absurde Behauptung, die suggeriert, dass das Wissen aus Bildung und Wissenschaft, das Verleger verlegen, ihnen gehöre. Die Polemik mit der Enteignung ist aber auch deshalb fatal, weil sie unredlich ist. Von den Verlagsvertretern wird quasi eine Äpfel-Birnen-Argumentation aufgebaut: Die Nutzung von Printmedien und elektronischen Medien werden nach Belieben verwechselt und vermischt.

Stein des Anstoßes für die Verlage sind in Bezug auf Dienstleistungen der Bibliotheken zwei geplante Normen.

Zum einen soll es entsprechend dem geplanten § 52b UrhG künftig Bibliotheken, Archiven und Museen gestattet sein, ihre Bestände auch digital bzw. digitalisiert in den Räumen der Bibliothek gegen eine angemessene Vergütung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen (§ 52b UrhG).

Zum zweiten soll das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1999 in Sachen Kopienversand durch Bibliotheken in das Urheberrechtsgesetz Eingang in einen neuen § 53a UrhG finden. Der Börsenverein hatte damals den Prozess in Sachen Kopienversand verloren, und man kann sich des Verdachts nicht entziehen, er möchte ihn nunmehr im Gesetzgebungsverfahren erneut aufrollen.

Beide Ausnahmetatbestände sind konform mit der zugrunde liegenden EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft von 2001, die im übrigen ansonsten nicht sehr großzügig mit Ausnahmen umgeht, sondern die Verwerterinteressen explizit in den Vordergrund stellt.

Was befürchten also die Verlage? In Bezug auf den neuen § 52b, dass Bibliotheken sich analoge und elektronische Bestände aus der ganzen Welt ausleihen könnten, retrodigitalisieren und ihren Nutzern kostenlos und uneingeschränkt zugänglich machen, so dass niemand mehr ein Interesse am Kauf der Verlagsprodukte hat. Die Verlage beschwören die leeren öffentlichen Kassen und dass die Träger der Bibliotheken nur auf so eine Norm warteten, um die Anschaffungsetats kürzen zu können. Der Börsenverein unterschlägt einfach, dass die Norm auf solche Bibliotheksbestände zielt, die sich im Besitz der Bibliothek befinden und für die keine anders lautenden vertraglichen Bestimmungen gelten. Dass diese jetzt auch am Bildschirm gelesen werden können, ist im Informationszeitalter doch eine Selbstverständlichkeit.

Natürlich haben die Bibliotheken ihre Bestände gekauft und werden es auch in Zukunft tun. Bibliotheken sind aber noch mehr, sie sind, und das sollten die Verlage nicht übersehen, ein kostenfreier Marketingpartner für sie. Eine erst jüngst erstellte, bislang unveröffentlichte Studie der Stiftung Lesen hat ergeben, dass aktive Bibliotheksbenutzer 9 Bücher im Jahr käuflich erwerben, hingegen der Nichtbibliotheksbenutzer nur 1,1. Abgesehen davon, sind es vorrangig oder sogar exklusiv die Bibliotheken, die die ständig sich verteuernde wissenschaftliche Fachliteratur erwerben, da sie eine Privatperson gar nicht mehr bezahlen kann. Um die Befürchtungen der Verlage nachhaltig zu entkräften, hat der Deutsche Bibliotheksverband e.V. sogar angeboten, eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, wonach sich das Anschaffungsverhalten der Bibliotheken nicht auf Grund der Anwendung des § 52b ändern wird. Wenn also Herr von Lucius schreibt, dass ,,Studenten und Wissenschaftler sich künftig kostenlos mit Literatur eindecken können'', wenn es den § 52b gibt, dann muss man sich fragen, ob Herr von Lucius noch weiß, wie Bibliotheken arbeiten.

Zweiter Kampfplatz der Verlage ist der Kopienversand per Mail. Hier will die Bundesregierung den Versand einer Kopie direkt an den Besteller, wie es der BGH 1999 entschieden hat, per Post und Fax gestatten, aber die elektronische Lieferung nur dann, wenn der Verlag nicht selbst pay per view anbietet. Welch (aus Sicht des Aktionsbündnisses unbegreifliches) Entgegenkommen zugunsten der Verlage!

Das Aktionsbündnis hat mehrfach deutlich gemacht, dass auch der § 53a, der den Kopienversand regelt, für Bildung und Wissenschaft nicht akzeptabel ist. Negiert werden durch die vorgesehene Regelung gleich mehrere zwischenzeitlich ergangene BGH-Entscheidungen ( u.a. elektronischer Pressespiegel und Scanner-Urteil), in denen hervorgehoben wird, dass die Nutzung neuer Technologien, wie die digitale, nicht gleichzeitig bedeutet, dass Ausnahmen im Allgemeininteresse abgeschafft oder unverhältnismäßig beschränkt werden müssen. Vielmehr ist auf die Nutzung, die dem Empfänger möglich ist, abzustellen. Das elektronische Versenden einer nicht recherchierbaren und auch nicht weiter verarbeitbaren Grafikdatei (Faksimile) lässt beim Empfänger immer nur eine analoge Nutzung zu. Somit ist der jetzt vorgesehene elektronische Versandweg nur ein Mittel, um dem Besteller eine Kopie zur analogen Nutzung zukommen zu lassen. Hinzu tritt, dass die Kopien auf Bestellung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch des Bestellers (§ 53 UrhG) nach geltendem deutschen Urheberrechtsgesetz und nach der Urheberrechtsrichtlinie in der Informationsgesellschaft anerkannte Rechte sind. Erst recht ist es mit den Zielen einer offenen Informationsgesellschaft nicht vereinbar, wenn, wie am Ende von § 53a vorgesehen, den Verlagen quasi ein Monopol im Kopienversand, d.h. in der Versorgung der Wissenschaft und Bildung mit schnell benötigten elektronischen Informationen zu beliebigen Marktpreisen eingeräumt wird.

Angesichts dieser Kritik ist es ein wenig paradox, jetzt diesen vorgesehenen Paragraphen gegen den Börsenverein zu verteidigen. Dennoch zur Klarstellung: Auch hier werden vom Börsenverein Äpfel und Birnen durcheinander gemixt. Der Kopienversand durch Bibliotheken basiert ausnahmslos auf gedruckten Quellen, pay per view der Verlage hingegen auf genuinen elektronischen Werken, die sich zum Abruf bereits im Netz befinden.

Wenn jemand durch den Referentenentwurf tatsächlich enteignet wird - oder, um die Polemik weg zu nehmen, wer durch die vorgesehenen Regelungen stark eingeschränkt wird -, dann sind es doch eher Bildung und Wissenschaft und der Autor, der Kreative, eben der Urheber, der eigentlich im Mittelpunkt des Schutzes stehen soll, und keinesfalls der Verwerter, der Verleger.

Das Aktionsbündnis appelliert an den Börsenverein, nicht erneut an die wüsten und unredlichen Kampagnen aus der Zeit des Ersten Korbes, 2002 und 2003, anzuknüpfen, sondern sich an den Tatsachen zu orientieren.


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 3700 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

Next Relevant Dates
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
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IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research.

last changed 9 January 2015state of our news-services: 6 April 2021